- Ulmer Reichswehrprozess
- Ụlmer Reichswehrprozess,Prozess vor dem Reichsgericht in Leipzig im September/Oktober 1930 gegen drei Offiziere des Ulmer Artillerieregiments 5, die entgegen dem Verbot für Reichswehrangehörige, sich an auf Änderung der Verfassung zielenden Bestrebungen zu beteiligen, Verbindung zur NSDAP aufgenommen und mit Flugblättern zur Teilnahme an einer »nationalen Volkserhebung« aufgerufen hatten. Sie wurden zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt. Als Zeuge in diesem Prozess suchte Hitler - propagandistisch wirksam - glaubhaft zu machen, dass er keinen Umsturz anstrebe, sondern die Macht legal erringen wolle. Er verband seinen »Legalitätseid« jedoch mit der Drohung, nach der »nationalsozialistischen Machtergreifung« würden »Köpfe rollen«.
Universal-Lexikon. 2012.